Ihr Raumausstatter Frederik Mohr
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Die hiesigen allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen Frederik Mohr/Raumausstattung, Lorcherstraße 29, 65391 Lorch und den Kunden begründete Rechtsverhältnisse dar.

Kunden im Sinne der hiesigen Geschäftsbedingungen sind in erster Linie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter www.raumdeko-mohr.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.

Abweichungen von den hiesigen Bedingungen bedürfen einer beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung, zumindest einer schriftlichen Zustimmung von Raumausstattung Mohr.

Auch mündliche Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. 

  1. Vertragsschluss

Die etwaige Darstellung von Waren auf der Homepage beinhaltet kein bindendes Angebot des Anbieters. Es handelt sich um eine Aufforderung an Kunden, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

Sowohl Vertragsschluss als auch Leistungserbringung erfolgen offline durch Angebot und Annahme.

Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Werkvertrages über die bestellte Ware dar. Der wesentliche Vertragsinhalt wird dem Kunden vor der verbindlichen Bestellung klar verständlich dargestellt.

Eine Bestellung über das Internet oder über einen Onlineshop ist auf Seiten des Anbieters nicht vorgesehen. Auch telefonische Bestellungen und/oder Bestellungen per Fax sind nicht vorgesehen.

Kaufverträge und Werkverträge kommen erst zustande, indem der Anbieter dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung übermittelt.

Bis zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung bleiben Angebote unverbindlich und frei. Sie erfolgen unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei Raumausstattung Mohr für die sorgfältige Auswahl der eigenen Lieferanten einsteht.

Zum Angebot gehörende Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewicht etc.) stellen nur annähernde Angaben dar.

Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gilt für alle Bauleistungen, vor allem Bodenbelags-, Parkett- Und Tapezierarbeiten (DIN 18365, 18356 sowie 18366) die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung und zwar sowohl Teil B als auch Teil C. Diese Leistungen entsprechen den geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV), soweit nicht nachfolgend oder in der Auftragsbestätigung anderes bestimmt ist, oder sich aus einer sonstigen besonderen Vereinbarung ergibt. Eine gesonderte Aushändigung/Übergabe der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung erfolgt ohne ausdrücklichen Wunsch nicht.

Für ein etwaiges Aufmaß (Ausnahme) gilt das Rohbaumaß entsprechend der einschlägigen DIN-Vorschriften (insbesondere DIN 18209), die in der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung enthalten sind.

Das Anlegen/Erstellen von Probeflächen kann einzelvertraglich vereinbart werden und ist dann entweder im vereinbarten Preis enthalten und wird dementsprechend kenntlich gemacht, oder es erfolgt eine gesonderte Vergütung, was in beiden Fällen voraussetzt, dass der Kunde die tatsächliche Anzahl und Art der Oberflächen angibt.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben des Anbieters sind Endpreise/Bruttopreise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis oder Werklohn anfallende Kosten werden dem Kunden klar und verständlich vor seiner Bestellung deutlich mitgeteilt.

Im Angebot ausgewiesene Endbeträge wurden nach bestem Wissen ermittelt und sind, falls nicht anders angegeben, Circa-Werte. Diese gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen/Lieferungen und im Falle von Bauleistungen bei ununterbrochene Leistungsmöglichkeit seitens Raumausstattung Mohr.

Der Kaufpreis ist ohne Abzug bei Lieferung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug.

Entsprechender Werklohn ist mit Abnahme der Leistung/Lieferung fällig. 

Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind alle Leistungen/Lieferungen, auch Teilleistungen und Teillieferungen unmittelbar nach Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Dies betrifft Abschlagszahlungsrechnungen und Vorauszahlungsrechnungen. Schlussrechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor Abnahme der Leistung/Lieferung fällig.

Wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen Raumausstattung Mohr, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.

Hält der Kunde eine getroffene Zahlungsvereinbarung nicht ein, ist Raumausstattung Mohr berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann Raumausstattung Mohr vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, werden gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Bei Verträgen mit Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins. Auf Nachweis ist ein höherer tatsächlicher Zins geschuldet. Der Kunde hat die Möglichkeit eine geringere Belastung nachzuweisen. 

Zahlungen werden in der folgenden Reihenfolge angerechnet: entstandene Mehrkosten, Zinsen, älteste Schuld sowie Hauptforderung.

Skonto wird dem Kunden nicht gewährt, es sei denn ein Skontoabzug ist einzelvertraglich vereinbart.

  1. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

Bei Waren, die Raumausstattung Mohr vorrätig hat, wird diese idR innerhalb von 5 Werktagen geliefert. Bei nicht vorrätiger Ware wird dem Kunden die voraussichtliche Lieferzeit angegeben.

Die Auslieferung der Ware erfolgt auf Gefahr von Raumausstattung Mohr. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns Eigentum von Raumausstattung Mohr (Eigentumsvorbehalt). Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter (Verbindung, Vermischung etc.), tritt der Kunde bereits jetzt seinen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderung an Raumausstattung Mohr ab, was hier durch Raumausstattung Mohr angenommen wird. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Kunde Raumausstattung Mohr unverzüglich darüber zu informieren und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferten/eingebauten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Bei Werkleistungen geht die Gefahr und zugleich die Beweislast für Mängel mit der Abnahme der Werkleistungen auf den Kunden über.

Sollte die bestellte Ware trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages durch den Anbieter nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr lieferbar sein, wird Raumausstattung Mohr den Kunden unverzüglich darüber informieren. Dem Kunden steht es in einem solchen Fall bei Verzögerung der Lieferung frei, auf die bestellte Ware zu warten oder vom Vertrag zurückzutreten; bei Unmöglichkeit der Lieferung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts werden den Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung von Teilleistungen auf Veranlassung des Anbieters entstehen keine zusätzliche Kosten für den Kunden. Zusätzliche Kosten (beispielsweise Versandkosten) werden nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.

Höhere Gewalt, unvorhersehbare/schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird Raumausstattung Mohr den Kunden unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange (länger als 3 Wochen), kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

Hält Raumausstattung Mohr eine vereinbarte Leistungsfrist/Lieferfrist aus sonstigen Gründen nicht ein, muss der Kunde Raumausstattung Mohr schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist setzen, es sei denn, es handelte sich um eine kalendermäßig bestimmte Leistung/Lieferung.

Erfolgt die Lieferung/Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und hat der Kunde die Umstände dafür zu vertreten (Fahrlässigkeit, Vorsatz) geht die Gefahr in demjenigen Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem Raumausstattung Mohr ihm die Anzeige der Lieferbereitschaft übermittelt hat und diese Anzeige dem Kunden zugegangen ist. Entsprechende, daraus sich ergebende Lagerungskosten trägt der Kunde. 

Die Lieferungen/Leistungen von Raumausstattung Mohr sind nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich durch den Kunden abzunehmen (Abnahme). Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen/Teilleistungen.

Raumausstattung Mohr ist berechtigt, die Ausführung durch Dritte (Nachunternehmer etc.) erbringen zu lassen.

  1. Rechte des Kunden bei Mängeln

Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige öffentliche Äußerungen des Anbieters, des Herstellers oder deren Gehilfen sind für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware irrelevant. 

Die Rechte des Kunden bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises/Werklohn bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen (BGB). Für etwaige Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gilt die nachfolgende Regelung (Ziffer 6).

Mängel sind im Regelfall schriftlich oder textlich (elektronisch, per E-Mail) anzuzeigen. Raumausstattung Mohr muss daraufhin Gelegenheit zur Prüfung vor Ort beim Kunden bzw. der Lieferanschrift gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine kostenlose Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung/des Kaufpreises verlangen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (Endverbraucher), die die Leistung ausschließlich zum privaten Eigenverbrauch verwenden, können wahlweise Nacherfüllung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt nicht, wenn aus Sicht von Raumausstattung Mohr die Neuherstellung/Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint. Leistungen, die keine Bauleistungen darstellen, geben dem Kunden die Möglichkeit, anstelle der Herabsetzung der Vergütung die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen (Bodenbelags- und Tapezierarbeiten) nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Kunde kein Verbraucher, sondern Unternehmer, gilt für Bauleistungen anstelle der Verjährungsfrist nach BGB (5 Jahre) die Verjährungsfrist nach VOB/B von 4 Jahren. Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt 2 Jahre bei Verbrauchern, 1 Jahr bei Unternehmen. 

Reparaturarbeiten verjähren in allen Fällen innerhalb von 2 Jahres. 

  1. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen (sog. Kardinal-) Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

Sofern der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Schadensersatz wegen Verzuges kann der Kunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Raumausstattung Mohr, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen geltend machen.

Bei Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werk bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Raumausstattung Mohr ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dem Kunden zumutbar. Leistungen und Teilleistungen werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt.

  1. Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

  1. Datenschutz

Der Inhalt der datenschutzrechtlichen Unterrichtung im vorgenannten Sinne ist für den Kunden jederzeit unter http://www.raumdeko-mohr.de/datenschutzerklaerung abrufbar.

  1. Hinweise und weitere Rechte und Pflichten

Hinweise zu Bewegungsfugen

Bei Bodenbelagsarbeiten hat der Kunde bzw. ein von ihm Beauftragter (zB Architekt, Innenarchitekt etc.) bindend vorzugeben, wo Bewegungsfugen im Untergrund sind und wie und in welcher Form die Bewegungsfugen innerhalb der Bodenbelagsebene (Ausführung durch Raumausstattung Mohr) auszubilden sind (zB mit Metallprofilen, Kunststoffprofilen etc.). Raumausstattung Mohr hat sodann im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten diese Bewegungsfugen im Untergrund deckungsgleich in die Bodenbelagsebene zu übernehmen.

Hinweis zu Erscheinungsbild und Farben

Beim Produktionsprozess von Textilien, Stoffen, Bodenbeläge etc. ist es produktionstechnisch nicht möglich, immer die gleiche Farbtönung einzuhalten. Gewisse Farbdifferenzen, zB aufgrund von verschiedenen Färbeverfahren sowie der Art des Fabrikationsprozesses sind unvermeidbar. Auch innerhalb eines Produktionsprozesses kann es bei einer Anfertigung zu farblichen Veränderungen kommen, insbesondere im Randbereich wie am Anfang oder Ende einer Warenrolle, so dass geringfügige Abweichungen im Farbton möglich sind. Insbesondere können Farbabweichungen bei Bahnenwaren auftreten. Auch und vor allem bei Nachlieferungen kann es zu Farbdifferenzen kommen. Gewährleistungsrechte bestehen jdf. bei nicht mehr nur geringfügigen Faktoren Abweichungen ab Stufe 3 oder intensiver des Merkblattes „Beurteilung von Farbtonabweichungen bei Bodenbelägen unter Anwendung des großen Graumaßstabes des Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung“. Zur Bewertung der Änderung der Farbe wird ein Vergleichsmuster und das Stück aus der verlegten Ware nebeneinandergelegt.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es herstellungsbedingt bei Bodenbelägen und sonstigen Textilien und Stoffen zu Shading-Effekten (sog. Florverwerfungen, meist bei Polteppichen) kommen kann. Hierbei handelt es sich um ein ungeklärtes Phänomen, bei dem innerhalb der Bodenfläche Flecken auftreten, die je nach Blickrichtung heller oder dunkler als die Umgebung erscheinen. Dieses Phänomen ist herstellungsbedingt, mindert aber nicht die Nutzung und Gebrauchstüchtigkeit sondern stellt lediglich eine hinzunehmende optische Beeinträchtigung dar. Raumausstattung Mohr kommt hiermit eine entsprechende Hinweispflicht nach.

Wurden Bodenbelagsarbeiten mangelhaft ausgeführt, kann ein Austausch von Teilflächen notwendig werden. Hierbei besteht die Gefahr, dass es zu Farbabweichungen kommt weil die ursprünglich verwendete Materialcharge nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Austausch des gesamten Bodenbelages.

Raumausstattung Mohr fragt vor der Verlegung von Bodenbelägen etc. beim Kunden, wie die Nutzung des Bodenbelages aussehen soll, um einen passenden Kleber auszuwählen. Insoweit kommt es auf die Mitteilung des Kunden bezüglich der Nutzung des Bodenbelages an (Leitfähigkeit, Stuhlrollen, Fußbodenheizung, häufige Temperaturwechsel, Türdurchgang, Außenbereich, Innenbereich etc.) an.

Hinweise zu Gerüche und Umweltverträglichkeit

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Umweltverträglichkeit berücksichtigt wird, wenn sie nicht direkt Vertragsinhalt geworden ist oder durch Auslegung des Willen der Vertragsparteien zu ermitteln ist. Spezielle Anforderungen des Kunden an die Umweltverträglichkeit sind durch den Kunden vor Vertragsschluss anzugeben und zwischen den Parteien zu vereinbaren.

Es kann stets zu materialspezifischen Eigengerüchen in Abhängigkeit von Raumklima insbesondere im Neuzustand der Materialien kommen. Diese sind unvermeidbar. Diese vorübergehenden Geruchsbelästigungen stellen keinen Mangel dar, es sei denn sie sind extrem, permanent, von jedermann wahrnehmbar und halten über einen längeren Zeitraum, in der Regel über 3-6 Wochen an. Insbesondere der Durchführung von Verlegearbeiten (Bodenbeläge) und der Verwendung von Klebstoffen kann es nach Durchführung der Verlegearbeiten zu einer vorübergehenden Geruchsbelästigung kommen.

Hinweise zu Musterverzügen

Es kann bei textilen Bodenbelägen zu Musterverzügen kommen. Insoweit gilt das Merkblatt des Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raumausstattung e. V.: Musterabweichungen bei textilen Bodenbelägen nach der Verlegung). Maßgeblich ist insoweit auch die DIN ISO 2424. Schließlich gilt auch hier das Merkblatt „Musterabweichungen bei textilen Bodenbelägen nach der Verlegung“ des BSR - Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e. V. Die Toleranzen für Muster für Musterverzüge sind in DIN CEN/TS 14159 definiert. Raumausstattung Mohr ist verpflichtet, auf etwaige Stolperstellen hinzuweisen.

Hinweise zu Pflege und Reinigung

die richtige Pflege des Bodenbelages, der Textilien, Gardinen etc. Hat entscheidende Bedeutung für die Lebensdauer. Bei falscher Pflege können Eigenschaften wie die Beständigkeit gegenüber Flecken (sog. an Schmutzverhalten) verloren gehen. Auf Wunsch erhält der Kunde von Raumausstattung Mohr, soweit vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt, eine schriftliche Pflegeanleitung übergeben. Dies gilt nicht, wenn das jeweilige Produkt (Bodenbelag, Textilien, Gardinen, Rollo, etc.) vom Kunden selbst, nicht von Raumausstattung Mohr geliefert wurde.

Zu unterscheiden ist zwischen der Erstpflege und der allgemeinen Pflege. Ist vor der Erstnutzung eine spezielle Pflege erforderlich, wird diese durch Raumausstattung Mohr erbracht.

Hinweise zu Rollos, u.a.

Bei Rollos, Vertikaljalousien, Faltstores, Wabenfaltstores (Plissees), Raffrollos, Raffvorhängen, Flächenvorhängen, Innenfensterläden und Aufrollsystemen gilt die DIN EN 13120 (Stand September 2014). Hier kann es zur Falschbedienung durch den Kunden kommen, wobei man zwischen grober Bedienung, gewaltsame Bedienung und nicht übliche, aber vorhersehbare Anwendung (einfache falsch Bedienung) unterscheidet. 

WARNHINWEISE: Kleine Kinder können durch Schlingen in Zugschnüren, Ketten, Gurten und innen befindlichen Schnüren zum Betätigen von Rollos etc. stranguliert werden. Schnüre sind daher aus der Reichweite von Kindern zu halten, um Strang Isolierung und Verwicklung zu verhindern. Betten, Kinderbetten und Möbel sind entfernt von Schnüren für Fensterabdeckungen etc. aufzustellen. Schnüre dürfen nicht miteinander verknüpft werden, d.h. es sicherzustellen, dass sich Schnüre nicht verwickeln und eine Schlinge bilden

Hinweis zur Verlegerichtung

Der Kunde bestimmt die Verlegerichtung. Raumausstattung Mohr übernimmt hier die vorherige Pflicht, den Kunden zu beraten und ihn darauf hinzuweisen, welche Folgen die Wahl der Verlegerichtung auf die Gebrauchsfähigkeit haben wird. In der Regel wird bei Abgabe des Angebots die Verlegerichtung durch Raumausstattung Mohr mit angegeben, soweit vom Kunden bis dahin entschieden. Ansonsten geht das Recht, die Verlegerichtung zu bestimmen, auf Raumausstattung Mohr über. Zuvor wird Raumausstattung Mohr den Kunden schriftlich auffordern, die Verlegerichtung festzulegen. Ansonsten wird die von Raumausstattung Mohr vorgeschlagene Verlegerichtung bereits im Angebot mit angegeben.

Hinweis zu Verschleiß

Textilien, Stoffen, Bodenbeläge etc. unterliegen dem allgemeinen Verschleiß. Verschleiß stellt nicht automatisch einen Sachmangel dar. Soweit der Kunde Raumausstattung Mohr bei Bestellung und vor Vertragsschluss den vorgesehenen Verwendungszweck (Verhalten gegenüber Flecken, Zigarettenglut, Brandverhalten, strapazierfähig kalt, Verschleißverhalten, Stuhlrollen, Farbechtheit etc.) bietet Raumausstattung Mohr diejenige Qualität an, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. 

Hinweise zu Vorarbeiten (Entfernung alter Bodenbeläge etc.) und Einbaukonditionen

Findet Raumausstattung Mohr bei der Entfernung alter Bodenbeläge etc. Schadstoffe an, erfolgt ohne Anweisung des Kunden keine weitere Tätigkeit. Ohne Anweisung des Kunden handelt Raumausstattung Mohr nur, wenn durch den Schadstoff eine unmittelbare Gefährdung hervorgerufen wird. Raumausstattung Mohr nimmt dabei nur diejenigen Handlungen vor, die zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Leistungen, die über die Gefahrenabwehr hinausgehen, sind nur Vergütungspflicht ich, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat. 

Sollen zB Sockelleisten, Stoßkanten oder Profile etc. angebracht, insbesondere verklebt werden, hat der Kunde, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung, die Tapeten oder sonstigen Schichten in diesem Bereich zu entfernen, um einen sicheren Verbund mit dem Untergrund zu gewährleisten. Der Kunde entscheidet ansonsten über die Art der Befestigung (zB Kleben, Nageln, Schrauben, Dübel). Der Kunde entscheidet ferner darüber, ob Ecken und Stöße auf Gehrung geschnitten werden sollen.

Ansonsten hat der Kunde Untergründe etc., Wände, Decken, Fenster etc. so zur Verfügung zu stellen, dass Raumausstattung Mohr die eigenen Arbeiten und Materialien auf den Untergründen herstellen kann. Entsprechende Vorarbeiten durch Raumausstattung Mohr sind ansonsten kostenpflichtig. Raumausstattung Mohr ist ansonsten (kostenfrei) nur zur Reinigung von Verschmutzungen verpflichtet, die nicht als grob einzustufen sind.

Der Kunde kann verlangen, dass dem Angebot eine Probe der Textilien, des Stoffes, Bodenbelages etc. beigelegt wird, um sich ein Bild über die Beschaffenheit des Stoffes zu machen. Darüber hinaus kann der Kunde das entsprechende Datenblatt des Herstellers vom Raumausstattung Mohr verlangen. Ist die Erstellung von Probeflächen gewünscht, verursacht dies einen entgeltlichen Aufwand von Raumausstattung Mohr.

Der Kunde ist verpflichtet, ein für den Erfolg der Arbeiten von Raumausstattung Mohr geeignetes Raumklima herzustellen, es sei denn, dies ist offensichtlich und für Raumausstattung Mohr vorauszusehen und von Raumausstattung Mohr zu beeinflussen. Vorteilhaft sind bei Bodenbelagsarbeiten etwa Raumtemperaturen zwischen 18° und 20° Mindesttemperatur. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte nicht über 65 % liegen.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Partei mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz/Wohnsitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, wird als Erfüllungsort der Sitz von Raumausstattung Mohr als Gerichtsstand vereinbart.

 
 
 
 
Anrufen